Sicherheitshaft ist zu befristen

Nach einem heute ins Netz gestellten Urteil des Bundesgerichts (BGE 1B_222/2011 vom 01.06.2011) ist die Sicherheitshaft zu befristen, und zwar unabhängig davon, ob zuvor Untersuchungshaft angeordnet worden war oder nicht (s. hierzu bereits NZZ und swissblawg). Die NZZ (fel.) hat ihren Beitrag unter folgenden Untertitel gestellt:

Das Bundesgericht legt eine neue Strafprozessordnung fest