Sicherheitspolitik c. Sicherheitsrecht?

Im aktuellen Jusletter findet sich ein lesenswerter Beitrag von Mohler / Schweizer zu den verfassungsrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der inneren Sicherheit. Aus dem Fazit der Autoren:

  • [Die verfassungsrechtlich höchst unbefriedigende Situation] bewirkt auf Gesetzesstufe einerseits sich überlappende Normierungen unterschiedlichen Inhalts, namentlich im Bereich der Anwendung unmittelbaren Zwanges und der Datenbearbeitung, andererseits offenbart sie gravierende Lücken beim Rechtsschutz.
  • Die derzeitige Entwicklung im Sicherheitsrecht durch die jüngere Gesetzgebung des Bundes deutet auf einen stillen Verfassungswandel hin, der dem Föderalismusprinzip de constitutione lata zuwiderläuft und das Demokratieprinzip schwer verletzt.
  • Es ist auch höchst verwunderlich, weshalb just während der Ausarbeitung des sicherheitspolitischen Berichtes und nach dem eingangs erwähnten Auftrag des Bundesrates, insbesondere das Thema des Sicherheitsverbundes im Innern zu vertiefen, das EJPD (mit bundesrätlicher Genehmigung) den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes in die Vernehmlassung schickt [vgl. dazu meinen früheren Beitrag].
  • Schliesslich sollte die zunehmende «Konkordatisierung» polizeirechtlicher Bestimmungen unter dem Aspekt kantonaler materieller Gesetzgebungsrechte hinterfragt werden.

Quelle: Markus H.F. Mohler / Rainer J. Schweizer, Sicherheitspolitik und Sicherheitsrecht – sicherheitsrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem sicherheitspolitischen Bericht, in: Jusletter 7. Dezember 2009.