Skandal! SRF-Rundschau kritisiert die Justiz

In einem Beitrag der Rundschau werden harte Vorwürfe gegen die Strafbehörden des Kantons Uri erhoben. Ein Urteil des Obergerichts, das der Verurteilte an das Bundesgericht weitergezogen hat, wird zumindest sinngemäss als Fehlurteil dargestellt, und zwar bevor das Bundesgericht entschieden hat. Den Strafbehörden wird u.a. Befangenheit und die Manipulation von Beweismitteln vorgeworfen, was mindestens als Amtsmissbrauch zu qualifizieren wäre. Ein beigezogener Strafprozessrechtler bestätigt in einem sehr überzeugenden Auftritt, dass das Verfahren als mangelhaft erscheint und dass der Verurteilte mit seiner Beschwerde beim Bundesgericht Chancen haben müsste. Die angeschossenen Behörden haben sich mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren nicht geäussert. Bestimmt empfinden sie es als Skandal, dass ausgerechnet das Staatsfernsehen es wagt, sie zu kritisieren. Das sind insbesondere die Gerichte in der Schweiz nicht gewöhnt.

So sehr es zu begrüssen ist, dass die Medien ihre Watchdog-Funktion ausnahmsweise gegenüber den unter gefühlter Unfehlbarkeit leidenden Strafbehörden ausüben, so zahlreich sind die Fragen, die solche Beiträge aufwerfen. Haben sie Einfluss auf das Verfahren vor Bundesgericht? Wenn ja, eher zugunsten oder zuungunsten des Beschwerdeführers? Muss die Verteidigung versuchen, die Medien einzuschalten und auf ihre Seite zu bringen?

Geärgert hat mich eigentlich nur der Schluss des Beitrags, in dem das Bundesgericht als oberste und letzte Instanz der Wahrheitsfindung dargestellt wird. Genau das darf aber niemals die Aufgabe eines Höchstgerichts sein. Es sollte vielmehr darum besorgt sein, dass die Formen nicht noch mehr verludern.