Skyguide: Mehrfache fahrlässige Tötung

Das Bezirksgericht Bülach hat eine Medienmitteilung herausgegeben, aus welcher die Gründe für die nicht rechtskräftigen Verurteilungen dreier Skyguide-Kadermitarbeiter hervorgehen. Alle drei werden wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung bestraft:

Die drei Kadermitarbeiter hätten als Verantwortliche dafür sorgen müssen, dass im Kontrollzentrum zwei Flugverkehrsleiter tätig waren. Eine entsprechende Anordnung war um so mehr notwendig, als die technischen Eingriffe in der betreffenden Nacht die Arbeit des Flugverkehrsleiters erschwerten und ein wichtiges Warninstrument nicht zur Verfügung stand.

Beim Projektleiter, der sich in der fraglichen Nacht in den Ferien befand, erkannte das Gericht zudem auf Verletzung von Informationspflichten, weil er es

entgegen den internen Vorschriften der Skyguide versäumt habe, die umliegenden Kontrollzentren im Ausland über die Abschaltung der Haupttelefonanlage und den Einsatz eines Ersatzsystems informieren zu lassen. Das Kontrollzentrum Karlsruhe habe die Annäherung der beiden Flugzeuge auf dem Radarschirm bemerkt und mehrmals versucht, das Kontrollzentrum Zürich zu erreichen. Da Karlsruhe – in Unkenntnis über die technischen Arbeiten – die Telefonnummer der Haupttelefonanlage benutzt habe, blieben die Anrufversuche erfolglos. Hätte der Projektleiter die Benachrichtigung der umliegenden Kontrollzentren sichergestellt, so hätte das Kontrollzentrum Karlsruhe den Flugverkehrsleiter auf dessen richtiger Telefonnummer erreichen und ihn warnen können. Der Unfall hätte sich so vermeiden lassen.