Solothurn und seine Richter
In einem aktuellen Entscheid musste sich das Bundesgericht wieder einmal mit Richterinnen und Richtern befassen, die eigentlich gar keine sein dürfen (BGer 7B_195/2023 vom 15.01.2024). Es hat eine Beschwerde betreffend Ausstands gegen einen angestellten Richter abgewiesen, der am selben Gericht eigentlich Gerichtsschreiber ist. Die eigentlich selbst befangene Vorinstanz war – gemäss Bundesgericht zu Recht – nicht auf das Ausstandsgesuch eingetreten, denn ob es sich beim abgelehnten Richter um einen Richter im Sinne von Art. 30 BV handle oder nicht, sei keine Ausstandsfrage. So kann man die unbequemen Fragen natürlich auch umgehen.
Die Zustände in der solothurnischen Justiz sind aber ohnehin bemerkenswert. Die Volkswahl der erstinstanzlichen Richter erfolgt immer öfter in stillen Wahlen und an den erstinstanzlichen Gerichten werden laufend Stellvertreter eingesetzt (Haftrichter, die von Gesetzes wegen für die vom Volk (still) gewählten Präsidentinnen einspringen, und Gerichtsschreiber, die als a.o. Gerichtspräsidenten “angestellt” werden). Dafür gibt es ordentlich gewählte Richter, die man im Gerichtssaal kaum je sieht. Oberrichter werden primär Juristen ohne jede richterliche Erfahrung. Dasselbe gilt für Ersatzoberrichter. Unter ihnen finden sich Gerichtsschreiberinnen, Oberstaatsanwältinnen aus anderen Kantonen, Rechtsanwälte und Jugendstaatsanwälte, alle gewählt durch den Kantonsrat.
Als Extraneus kann ich mich natürlich nicht über die Qualität der Rechtsprechung durch der einzelnen gewählten oder angestellten Personen äussern. Als Staatsbürger bezweifle ich aber, dass das alles mit Art. 30 Abs. 1 BV in Einklang zu bringen ist.
Sicher ist m.E., dass Ersatzrichter nach der Kantonsverfassung vom Kantonsrat zu wählen wären (Art. 75 Abs. 1 lit. b KV). Daran ändert nichts, dass die GO verfassungswidrige Bestimmungen über die Anstellung ausserordentlicher Stellvertretungen enthält (§§ 101 ff. GO).
Das gröbste No-Go sind sicher die befristeten Anstellungen von Gerichtsschreiberinnen als erstinstanzliche Richter durch die Gerichtsverwaltung, die dann bisweilen sogar am selben Gericht sowohl Richter als auch Schreiber sind und zudem auch noch in Rechtsgebieten eingesetzt werden, in denen sie auch als Gerichtsschreiberinnen keine Erfahrung haben. Ich kann mich täuschen, aber diese Anstellungen werden nicht einmal öffentlich ausgeschrieben. Man stellt lieber das eigene Personal an.
Das ist eine Unsitte und nicht im Sinne des Souveräns, wenn Ämter ohne richtige Ausschreibung vergeben werden. Man ist dann im Gericht immer unter seinesgleichen. Aber ob sich dann noch besser qualifizierte gemeldet hätten, weiss man dann nie. Ich kenne zig Leute, die sich sehr gerne auf Richterstellen bewerben wollen, aber aufgrund der Seilschaften nie von den Stellen erfahren. Jede subalterne Stelle wird auf allen Stellenplattformen ausgeschrieben, weil man ja eine gute Kanzleimitarbeiterin haben möchte… aber für die Kaderpositionen oder Richterstellen gilt das nicht. Da stellt man sich nicht dem Wettbewerb. Nicht gut!
Da gibts nur eine Lösung: kj for judge!
Never ever! Im Kanton SO zudem ohnehin nicht wählbar.
In der Schweiz wird das Richteramt immer noch als politisches Amt angesehen. Dass Rechtsanwendung und -methode ein Job ist, bei dem man auch etwas können muss, ist nicht überall so ganz angekommen.
Der „unaprteeische“ Richter der ohne Parteibuch nicht gewählt wird, was für ein Witz, es ist einfach alles ein Witz, Brot und Spiele für dem Pöbel bezeichnen es wohl am treffensten.