Solothurner Staatsanwälte wollen mehr Lohn

Die Staatsanwälte des Kantons Solothurn sehen nicht ein, wieso sie gleich eingestuft werden wie die früheren Untersuchungsrichter. Sie begründen die entsprechenden Lohnforderungen gemäss Solothurner Zeitung (für Normalbürger nicht online) damit, dass sie nach dem neuen Strafverfolgungsmodell über höhere Strafkompetenzen im Strafverfügungsverfahren verfügen und die Anklage vor Gericht vertreten müssen, was freilich nur ausnahmsweise und in der Praxis selten zutrifft. Als Kunde der Staatsanwaltschaft möchte ich hier ein paar zusätzliche Lohnerhöhungsargumente ins Feld führen, die mindestens ebenso treffend sind:

  • Staatsanwälte dürfen nicht mehr Untersuchungshaft anordnen, sondern diese nur noch beantragen: Kompetenzverlustzulage.
  • Staatsanwälte werden öffentlich kritisiert: Frustzulage.
  • Staatsanwälte bzw. einzelne von ihnen sind trotz der Vereinfachungen im neuen Strafverfolgungsmodell überlastet, was niemand wirklich begreift: Stresszulage.
  • Staatsanwälte überhitzen im Zeitalter der Klimaerwärmung rascher: Hitzezulage.
  • Staatsanwälte werden von Verteidigern kritisiert: Qualitätszulage.

Abgesehen davon verlangen die Staatsanwälte neue Staatsanwälte, und zwar nicht nur, um ihrer Lohnklage noch mehr Gewicht zu verleihen. Offenbar können sie ihre Arbeitslast schlicht nicht bewältigen, obwohl mittlerweile Kanzleiangestellte und Gerichtsschreiber der Richterämter aushelfen (es lebe die Gewaltentrennung!). Im Januar 2007 hatte übrigens die Justizkommission noch verlauten lassen, es komme jetzt alles gut (s. meinen Beitrag).

Weiteres zum Thema: s. meine frühreren Beiträge hier, hier, hier und hier.