Spanien reagiert auf das BVerfG

Statewatch berichtet hier über Medienmitteilungen, wonach ein spanisches Gericht den Vollzug von in Deutschland ausgestellten Europäischen Haftbefehlen aussetzen und sie als internationale Haftbefehle behandeln will. Damit reagiert Spanien auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2005 (2 BvR 2236/04), über das bereits berichtet wurde.