Spezieller Spruchkörper für Laienbeschwerden?
Straf- und Strafprozessrecht sind Rechtsgebiete, die man einfach kann. Es ist daher völlig unbedenklich, wenn die Strafrechtliche Abteilung neuerdings Hilfe aus Luzern holt, um aussichtslose Laienbeschwerden abzuschmettern: BGer 6B_478/2021 vom 11.04.2022.
Naja, Bundesrichterin Viscione war zuvor immerhin Richterin in der Strafabteilung des Aargauer Obergerichts, etwas Ahnung von Straf-/Strafprozessrecht dürfte sie somit haben. Wirklich bedenklich erscheint mir das deshalb nicht…
Das fachliche scheint mir auch nicht problematisch zu sein, aber wie sieht es mit der vorhersehbarkeit des spruchkörpers aus? Man darf ja den spruchkörper nicht mal so mal anders zusammensetzen…
Es zeigt wiedermal wieviel Rechtschutz der Bürger hat, am Schluss bleibt er auf den Verfahrenskostem sitzen obwohl er das Opfer ist zwischendrin wurde er noch bestraft weil er kiffenderweise keine Maske trug…