Spruchkörper
Wer die strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts und die jeweiligen Spruchkörper verfolgt, erhält bisweilen den Eindruck, dass die beiden strafrechtlichen Abteilungen gar nicht getrennt sind. Jüngstes Beispiel ist der Entscheid BGer 7B_151/2022 der II. strafrechtlichen Abteilung. Abgesehen davon, dass er – wieso auch immer – erst nach deutlich über zwei Monaten publiziert worden ist, gehört dem Spruchkörper eine Bundesrichterin der unterbesetzten I. strafrechtlichen Abteilung an, die bekanntlich immer wieder auf Richter anderer Abteilungen zurückgreift. Das Durcheinander mag auch erklären, dass der Name der besagten Bundesrichterin falsch geschrieben ist, was sie selbst (auch) übersehen haben muss.
Das kommt davon, wenn kein einziger Richter das Urteil durchliest…
Warum muss das Urteil durchgelesen werden – steigt dadurch das Bildungsniveau oder wird das Urteil durch das Lesen richtiger?
Ja, in vielen Fällen bereitet ein Praktikant oder ein Gerichtsschreiber den Urteilsentwurf vor. Manchmal hat man Glück (bzw. Pech) und eine Person im Spruchkörper liest den Entwurf durch (und versteht sogar etwas vom Inhalt) oder gibt sogar Anweisungen zur Anpassung der Erwägungen oder des Dispos. Manchmal ist man als GS aber auch froh, wenn eine Person im Spruchkörper nicht so genau draufschaut, damit man als GS/Gericht/Richter weniger Arbeit hat. Vieles hängt davon ab, ob man an einen guten Praktikanten bzw. gute Gerichtsschreiberin gelangt. Wenn viel herumkorrigiert wird, dann haut man ab und zu einfach etwas unfertiges oder undurchdachtes raus. Man hat halt Erledigungsdruck oder denkt sich, dass wichtige Entscheidungen von der Rechtsmittelinstanz gefällt werden müssen, da man selbst nicht den Mut hat, das richtige Ergebnis zu entscheiden. Manchmal fragt dann der Richter oder die Richterin bei der Staatsanwaltschaft beim gemeinsamen Kafi oder Telefon, wie man nun dieses oder jenes entscheiden solle, weil der Instruktionsrichter keine Lust hat, das Dossier zu wälzen oder nicht den Fall versteht und man einigt sich dann da drauf, dass es so gemacht wird. Es sind nicht alle GS, Richterinnen und Richter so. Aber bei manchen Personen läuft es halt schon so… Von dem her wäre es gut, wenn man bestimmte Gerichte interkantonal zusammenlegen würde um für etwas mehr Unabhängigkeit der Gerichte zu sorgen… Bei Zwangsmassnahmeentscheiden ist es dann ganz extrem. Das wird einfach blindlings von Praktikanten geschrieben und dann durchgewunken. So nach dem Motto: Die Stawa hat bestimmt recht…
@ Gerichtsschreiber :-)))))))
@Gerichtsschreiber: selten so einen Nonsens gehört. Gehe nicht davon aus, dass Sie wirklich als Gerichtsschreiber arbeiten, sondern in diesem Blog einfach nur populistisch unter Angabe einer falschen Funktion agieren. Falls doch, bleibt für Sie zu hoffen, dass man Ihren Namen nicht herausfindet: sie verletzen durch Ihre öffentlichen Äusserungen mehrere arbeitsrechtliche Bestimmungen (Loyalität und Treue zum Arbeitgeber, Handeln im Interesse des Arbeitgebers, etc.).
Darf ich Sie zitieren?
Siehe “vermutlich weil in den 90er Jahren des alten Jahrhunders wurden die Rechtsschriften noch tatsächlich von den Richtern durchgelesen. Hat wohl damit zu tun” am 15. März 2023 im Artikel “Die erfolgreichsten Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter” oder war das ein anderer Tades Brasauskas?
Haha, Sie sprechen wohl aus erfahrung?
Ja.
@Rosi
Er meint offensichtlich “Entwurf”, aber wenn ein Richter den Entwurf nicht durchliest, dann hat er auch das Urteil nicht gelesen; besser verstanden?
„C.b. […] Die Spruchkörperbesetzung im vorliegenden Verfahren trägt im Übrigen dem Umstand Rechnung, dass die zweite strafrechtliche Abteilung im Haftprüfungsverfahren bereits mit der Sache befasst war.“ Der Name ist aber trotzdem falsch geschrieben.