Staatsanwälte als Gesetzgeber

In den letzten Tagen haben die Medien härtere Strafen für angetrunkene Automobilisten verkündet. Wer dahinter eine Gesetzesänderung vermutet, liegt falsch. Die härteren Strafen basieren auf den neuen Empfehlungen der umbenannten Konferenz der schweizerischen Staatsanwälte SSK CPS.

Die Empfehlungen sind einer Gesetzesänderung gleichzusetzen, weil 98% dieser Fälle von den Staatsanwälten entschieden werden und weil sich die meisten Richter in den verbleibenden Fällen an die Empfehlungen halten. Sogar Medien, die nicht einfach die Agenturmeldung abgedruckt haben, scheinen sich nicht daran zu stossen, dass die Staatsanwälte die Gesetze machen.

Die Agentur lautete wie folgt:

Die Konferenz der Schweizer Staatsanwälte hat ihre Empfehlungen für die Bestrafung von angetrunkenen Autofahrern revidiert, allerdings nur bei den schwereren Vergehen. Seit einigen Monaten gilt bei einem Wert von 0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut eine Strafe von 20 Tagessätzen, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Das ist doppelt so viel wie bisher. Bei 1,2 Promille ergibt sich ebenfalls eine Verdoppelung, auf 40 Tagessätze. Ab 2 Promille werden neu 100 statt 60 Tagessätze ausgesprochen. Ein Tagessatz entspricht, je nach finanziellen Verhältnissen der Schuldigen, zwischen 30 und 3000 Franken. Begründet werden die Anpassungen mit härteren Strafen in anderen Bereichen, etwa bei zu schnellem Fahren.

NZZaS (ebenfalls Daniel Friedli) ging in der letzten Ausgabe noch einen Schritt weiter, indem sie sich zum Sprachrohr der Justizdirektoren gemacht hat und dabei nicht einmal begriffen zu haben scheint, dass die Justizdirektoren nicht Angehörige der Justiz sind. Unter dem insofern noch korrekten Titel “Ohnmächtige Strafverfolger” schreibt NZZaS:

Justizbehörden klagen über schwere Mängel im Strafprozess und fordern dringlich Abhilfe. Dass der Bundesrat nichts tue, helfe den Tätern und behindere die Justiz. 

Ich glaube kaum, dass sich die Justiz behindert fühlt.

 

Der Artikel ist Teil der Kampagne der Staatsanwälte, die eine Beschränkung der Teilnahmerechte durchsetzen wollen und auf die Unterstützung allzu vieler Journalisten zählen können.