Staatsanwälte als willenlose Werkzeuge missbraucht?

Die Strafbefehlskompetenz der Staatsanwälte treibt immer fragwürdigere Blüten. In den letzten Monaten wurden mehrere Fälle bekannt, in denen die Staatsanwaltschaft als mittelbare Täterschaft missbraucht worden sein soll. Das Schema war in allen Fällen das folgende:

  • X zeigt Y an wegen einer schweren Straftat.
  • Y wird festgenommen und ein paar Tage im Untersuchungsgefängnis festgehalten.
  • Die Untersuchung gegen Y erweist dessen Unschuld und wird eingestellt.
  • Nun wird gegen X ermittelt.
  • X wird wegen falscher Anschuldigung und Freiheitsberaubung im Strafbefehlsverfahren verurteilt.

Die Freiheitsberaubung wird damit begründet, die falsche Anschuldigung habe zur Festnahme geführt, die sich später als unrechtmässig herausgestellt habe. Zufall oder werden die Staatsanwälte neuerdings ausgebildet, sich so gleich selbst aus der Schusslinie zu nehmen?