Staatsanwälte als willenlose Werkzeuge missbraucht?
Die Strafbefehlskompetenz der Staatsanwälte treibt immer fragwürdigere Blüten. In den letzten Monaten wurden mehrere Fälle bekannt, in denen die Staatsanwaltschaft als mittelbare Täterschaft missbraucht worden sein soll. Das Schema war in allen Fällen das folgende:
- X zeigt Y an wegen einer schweren Straftat.
- Y wird festgenommen und ein paar Tage im Untersuchungsgefängnis festgehalten.
- Die Untersuchung gegen Y erweist dessen Unschuld und wird eingestellt.
- Nun wird gegen X ermittelt.
- X wird wegen falscher Anschuldigung und Freiheitsberaubung im Strafbefehlsverfahren verurteilt.
Die Freiheitsberaubung wird damit begründet, die falsche Anschuldigung habe zur Festnahme geführt, die sich später als unrechtmässig herausgestellt habe. Zufall oder werden die Staatsanwälte neuerdings ausgebildet, sich so gleich selbst aus der Schusslinie zu nehmen?
Gibt’s dazu auch ein Gerichtsurteil?
Nein.
Selbst wenn Staatsanwälte nicht so ausgebildet werden, dürfte es sich rasch herumsprechen, dass dies eine wirksame Methode darstellt 😉
Interessant scheint mir in diesem Zusammenhang auch immer die Frage, in welchem Umfang dann Y für die Untersuchungshaft entschädigt wird…
Zumindest im deutschen Strafrecht ist das weder neu noch besonders erwähnenswert, sondern der Regelfall bei erweislich falschen Vorwürfen, die zur (vorübergehenden) Inhaftierung in der Untersuchungshaft führen (sollen und dies auch tun). Zumindest dann, wenn die Haft länger als eine Woche andauern sollte bzw. dies auch tat, kommt allerdings nach deutschem Recht ein Strafbefehl nicht mehr in Betracht, weil dann ein Verbrechen vorliegt, das nicht im Strafbefehlswege geahndet werden kann.
Für den – eher ungewöhnlichen – Fall einer falschen Verdächtigung, die letztlich sogar zur Verurteilung mit nachfolgender Vollverbüßung der Freiheitsstrafe führte und bei der sich die Unrichtigkeit der Vorwürfe erst weit im Nachhinein herausstellten, hat der Bundesgerichtshof kürzlich in einer in der Presse prominent berichteten Entscheidung die Verurteilung der Falschbeschuldigerin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren sechs Monaten bestätigt, vgl. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/lehrerin-heidi-k-vor-bgh-lange-haft-fuer-erfundene-vergewaltigung-a-998742.html
kann ich voll bestätigen, bis her kenne ich Polizisten nur als Machtausübende und ohne Widerrede Partei ergreifende Gesetzlose Filzchaoten. Hier im TG kann man nun ohne Nummernschilder jeden amerikanischen Raser-Taktor mit riesen Anhänger fahren und muss keine Rücksicht auf Fussgänger auf einer schmalen Feldstrasse/Wanderweg nehmen.
Man kann die nun ohne Hemmungen umfahren, denn ein fehlendes Kennzeichen verhindert ja todsicher die Eruierung. Alles von Polizei abgesegnet.