Staatsanwalt v. Richter

Die SRF-Sendung “Schweiz aktuell” hat gestern einen kritischen Beitrag zur Tatsache gesendet, dass die mit Strafbefehl – meist ohne Einvernahme der beschuldigten Person – erledigten Strafverfahren in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Ein befragter Staatsanwalt sieht darin kein Problem, weil sich die beschuldigte Person ja mit Einsprache wehren könne, womit ja dann ein Prozess vor einem Richter stattfinde. Dass der Staatsanwalt die Problematik nicht ganz objektiv erfasst hat, zeigt sich aber insbesondere an einer weiteren Aussage.

Danach sei der Strafbefehl eines Staatsanwalts nicht per se schlechter sei als das Urteil eines Einzelrichters, zumal die Voraussetzungen für die Ausübung des Amts für Richter und Staatsanwälte die gleichen seien.

Wenn der Kollege Recht hätte, was ich nicht einmal ausschliesse, müsste man die Strafbefehlskompetenz der Staatsanwälte massiv ausbauen. Die nicht mehr benötigten Richter könnten einfach zur Staatsanwaltschaft wechseln und dort im stillen Kämmerlein Strafbefehle erlassen. Sie werden als Staatsanwälte nicht per se schlechtere “Urteile” produzieren als zuvor als Richter.