Staatsanwalt will Anbau von "Drogenhanf" generell verbieten

Im Rausch seines grandiosen Sieges im Kampf gegen Internetpronografie will der solothurnische Staatsanwalt nun auch einen Grundsatzentscheid im Kampf gegen den Hanfanbau erwirken. Laut Solothurner Tagblatt will der künftige Oberstaatsanwalt die entsprechende Strafbestimmung so verstanden wissen, dass der Anbau von Hanfkraut, das sich zur Betäubungsmittelgewinnung eignet, generell unter Strafe steht. Demgegenüber stellt das Gesetz den Anbau zur Gewinnung von Betäubungsmitteln unter Strafe.

Der Ball liegt nun beim Obergericht. Der Staatsanwalt droht mit einem neuerlichen Gang nach Lausanne, wenn er der obergerichtlichen Begründung keine neuen Erkenntnisse entnehmen kann.