Staatsanwaltschaft betreibt Verteidigungspikett

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 27. Januar 2014 beschlossen, sich nicht wie ursprünglich vorgesehen an den Kosten des vom Solothurnischen Anwaltsverbands SolAV betriebenen Pikettdienstes zu beteiligen. Zur Diskussion stand ein Kostenbeitrag von maximal CHF 22,000.00 pro Jahr. Der Regierungsrat begründete seinen Entscheid mit den eben beschlossenen Sparmassnahmen  und der Tatsache, dass der ärztliche Notfalldienst auch nicht unterstützt werde.

Nachdem der SolAV mitgeteilt hat, unter diesen Umständen seinen Pikettdienst einzustellen (vgl. den Bericht in der Solothurner Zeitung), übernimmt diese Aufgabe die Staatsanwaltschaft nun wieder selbst und stellt sicher, dass die beschuldigten Personen in den vorgesehenen Fällen vertreten werden. Gemäss einem Folgebericht gibt es

genügend gut qualifizierte Strafverteidiger, die bereit sind, sich auch ohne Pikettentschädigung ausserhalb der Bürozeiten stören zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits eine Liste von gut qualifizierten Verteidigerinnen und Verteidigern zusammengestellt und wird ihre Gegner und deren Qualifikation künftig selbst bestimmen.

Wer auf die Liste kommt, was nebst der Staatsanwaltschaft die anderen Strafbehörden machen oder was das neue System kosten wird (offiziell bestimmt nichts) ist noch nicht bekannt; ebenso wenig wie zwei drei weitere Fragen, über die sich nebst dem SolAV schon Dutzende anderer Gremien die Köpfe mit mehr oder weniger Erfolg zerbrochen hatten.

Eigentlich hätte man den Pikettdienst ja auch aus dem Lotteriefonds finanzieren können. Das wäre bestimmt nicht viel dunkelgrauer gewesen als andere Lotteriefonds-Geschäfte.