Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn
In ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2021 weist die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn darauf hin, dass im Berichtsjahr 191 Beschwerden (Vorjahr 115) eingereicht wurden. Auf die Hälfte (Vorjahr ein Viertel) ist die Beschwerdekammer nicht eingetreten, in 9 Prozent (Vorjahr 14) erfolgte eine (teilweise) Gutheissung.
* (Im Jahr 2022 findet sich in der Urteilsdatenbank der Gerichte noch keine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft, die gutgeheissen worden wäre. Es sind allerdings nur 14 Entscheide publiziert.)
Nicht abschliessende Liste möglicher Erklärungen aus Sicht der Beteiligten:
a) Die Staatsanwaltschaft macht praktisch keine Fehler
b) Die Beschwerdeführer sind zu beschwerdefreudig und/oder schlecht beraten
c) Die Beschwerdekammer … (hier sind viele Erklärungen denkbar)
Die eigentliche Erfolgsgeschichte der Staatsanwaltschaft zeigt sich aber im Bereich der Strafbefehle, wo sie sich zur Cashcow entwickelt. Mit jährlich zwischen ca. 20,000 und 30,000 Strafbefehlen, die fast alle (deutlich über 95%) in Rechtskraft erwachsen, werden etliche Millionen Franken in die Staatskasse gespült, ohne dass sich jemals ein Gericht damit abgeben müsste.
“… ohne dass sich jemals ein Gericht damit abgeben müsste.”
Genau das macht mir Sorgen. Von den 95% in Rechtskraft erwachsenen Strafbefehle dürfte ein massgeblicher Prozentsatz nicht korrekt sein. Viele Betroffene verzichten auf eine Einsprache wegen der Kosten und machen die Faust im Sack. Wird die Faust zu gross, droht wieder mal ein gewalttätiger Ausbruch mit unerwünschten Folgen. Ich verstehe jedenfalls je länger desto mehr, weshalb die Staatsanwaltschaft auf hohe Sicherheitsmassnahmen am Arbeitsplatz Wert legt.
…..immerhin noch besser als für irgendwelche Bagatellen jahrelang die bereits jetzt überlasteteten Gerichte zu bemühen und unverhältnismässig hohe Kosten zu verursachen…..wem es nicht passt, der soll Einsprache machen….
Diese “Bagatellen” sind für die Betroffenen – gerade im Strassenverkehrsrecht – oft existenzbedrohend. Aus gutem Grund gibt es daher Verfahrensrechte, die im Strafbefehlsverfahren regelmässig ausgehebelt werden. Die “Überlastung” der Gerichte ist hausgemacht. Versehentlich eine Sicherheitslinie touchiert oder mit gerissener Kontaktlinse unterwegs? In all unseren Nachbarländern sind das € 10-Bussen, die in der Praxis kaum je verhängt werden. Bei uns wird dafür die ganze Härte des Rechtsstaats aufgefahren. Ein Polizist hat aus 300 Metern Entfernung auf einen Meter genau gesehen, welchen Abstand zu zum Vordermann hattest? Das zieht ein jahrelanges Gerichtsverfahren nach sich und bindet tausende Mannstunden! Kosten verursacht das – zu recht – nur dann, wenn der Betroffene freigesprochen wird. Diese Hürde ist indes bewusst prohibitiv gestaltet. Für einen Normalverdiener sind die Instanzen jenseits des Strafbefehls mit einem unkalkulierbaren Risiko verbunden.
@ Anonymous falls er innert der 10 Tagefrist schafft die Einsprache auf ihre Post zu bringen. Gerade in den Sommerferien macht es besonders Spass seine Post Non-Stop zu bewachen.
Eventuell gibts halt auch einfach zuviele Gesetze und Normen….da kommen die lieben Staatsanwälte ohne RA Prüfung schon gar nicht darauf übersteigt wohl deren geistige Kapazität.
Wenn der Staat nicht mehr fähig ist seine Gesetze Rechtstaatlich umzusetzen und ein unparteiisches Gerichtsverfahren gehört halt dazu, dann sollte er sich Gedanken machen ob seine Normendichte noch Tragbar ist, wir stehen aber sowieso am Scheideweg der Dekadenz, wie es einst schon den Ägyptern, Griechen oder Römern erging….
Wir könnten vieles, wie können uns das meiste davon aber nicht leisten, unabhängig davon ob es Medizinische Behandlungen bis ins hohe Alter sind, die Altersrenten insgesamt oder halt auch das Rechrstaatliche Umsetzen der Gesetze, geschweige den die Rechstaatliche Verwahrung bzw Einsperrung gefangener.
Nein man muss bzw müsste ehrlich sein mit den Bürgern, Neues Gesetz heisst jeder Bürger muss 300 Stutz mehr Steuern zahlen, neue Leistungen in der KK heisst jder zahlt 100 Stutz mehr im Monat, usw.
Wenn es den Leuten an den Geldsäckel geht, dann haben Sie dann plötzlich wenig interesse mehr daran Kiffer ode Maskenverweigerer zu bestrafen. Der Staat belügt seine Bürger er führt laufend mehr Gesetze und Verordnungen ein obwohl er schon nicht mehr in der Lage ist die heutigen Rechstaatlich umzusetzen, faktisch mutiert damit der Staat zum obersten kriminellen, und Ihr Staatswanwälte seit seine Vasallen die Helfers Helfer….
Diese verdammten Versuchsballone… Gerade letzthin wieder mal eine Klientin davon überzeugen können, Einsprache zu erheben und die Kröte nicht einfach zu schlucken.
Wir waren erfolgreich.
Wer immer noch an das Funktionieren des Strafbefehlsverfahrens glaubt, der lese hier https://entscheidsuche.ch/view/OW_UPL_001_AB-18-013-SKE_2019-05-10 und staune, wie zufällig solche Strafbefehle zustande kommen. In Anbetracht eines solchen Administrativberichts von einem Gericht, bekommt man schon sehr viele Vorbehalten. Die StPO oder die Behörden sind da irgendwie nicht gut aufgestellt. Was müsste das besser werden?
……vor allem müssten Sie nicht von einem (Spezial-)Fall auf alle Fälle schliessen….
Ich glaube, dass sowohl Strafbefehle als auch Ordnungsbussen immer häufiger als eine Art Ersatz für Steuern missbraucht werden. Man sollte eine Volksinitiative starten, die verlangt, dass Ordnungsbussen und Geldstrafen wie die VOC- und CO2-Abgabe direkt an die Bevölkerung zurückgezahlt werden. Wichtig wäre auch eine klare Regelung der Kosten. Bei einigen Verkehrsdelikten verwendet die Staatsanwaltschaft ja einfach eine “Bussentabelle” zur Festsetzung der Strafe. Ich bin der Meinung, dass hier (wie bei einer Ordnungsbusse) keine “Arbeit verrichtet” wurde und deshalb keine Kosten erhoben werden dürften.