Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn

In ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2021 weist die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn darauf hin, dass im Berichtsjahr 191 Beschwerden (Vorjahr 115) eingereicht wurden. Auf die Hälfte (Vorjahr ein Viertel) ist die Beschwerdekammer nicht eingetreten, in 9 Prozent (Vorjahr 14) erfolgte eine (teilweise) Gutheissung.

* (Im Jahr 2022 findet sich in der Urteilsdatenbank der Gerichte noch keine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft, die gutgeheissen worden wäre. Es sind allerdings nur 14 Entscheide publiziert.)

Nicht abschliessende Liste möglicher Erklärungen aus Sicht der Beteiligten:

a) Die Staatsanwaltschaft macht praktisch keine Fehler

b) Die Beschwerdeführer sind zu beschwerdefreudig und/oder schlecht beraten

c) Die Beschwerdekammer … (hier sind viele Erklärungen denkbar)

Die eigentliche Erfolgsgeschichte der Staatsanwaltschaft zeigt sich aber im Bereich der Strafbefehle, wo sie sich zur Cashcow entwickelt. Mit jährlich zwischen ca. 20,000 und 30,000 Strafbefehlen, die fast alle (deutlich über 95%) in Rechtskraft erwachsen, werden etliche Millionen Franken in die Staatskasse gespült, ohne dass sich jemals ein Gericht damit abgeben müsste.