Staatsanwaltschaft mit “flickr” gegen Hooligans
Die Staatsanwaltschaft BS hat wie medienwirksam angedroht die Bilder von 17 Verdächtigen ins Internet gestellt, die im November 2009 am Rande eines Fussballspiels für Ausschreitungen und Sachbeschädigungen verantwortlich sein sollen. Die Bilder wurden auf flickr veröffentlicht, womit die Staatsanwaltschaft die Bilder einer privaten ausländischen Organisation ausgehändigt und jede Kontrolle darüber verloren hat.
Naja, hmm, wenn Bilder mal im Internet sind, dann hat man ohnehin jede Kontrolle darüber verloren, ob die nun auf einem Server einer privaten ausländischen Organisation hochgeladen wurden oder auf einem Server der Staatsanwaltschaft BS ist da wohl zweitrangig.
Übrigens sagte nicht ein Staatsanwalt von BS am Fernsehen, der Datenschutz darf nicht dem Täterschutz dienen? Tja, dann sehe ich auch kein Problem, wenn ich nun dann die Daten meiner Pedotäter ins Internet stelle… 😉
Es ist richtig, dass die Kontrolle über die Fotos verloren geht, wenn sie einmal auf dem Netz sind. Der private Betreiber hat sich aber zu Recht gewehrt. Dennoch scheint der Dilletantismus der Staatsanwaltschaft BS erschreckend. Sowas muss nun wirklich primär auf der eigenen staatlichen Website veröffentlich werden. Die Begründung des Kriminalkommisärs Melzl, warum man die Fotos auf einer privaten Website veröffentlichen musste, wirkt nur peinlich: Man müsse eben auch über das Wochenende flexibel sein und die Fotos bei Bedarf teils wieder entfernen. Dies ist einfach nur Blödsinn. Die Website – auch die der Staatsanwaltschaft – kann von überall her verwaltet werden.
Ganz grundsätzlich stellt sich in diesem Fall allerdings die Frage, warum die Staatsanwaltschaft die Verdächtigen nicht schon früher identifizieren konnte. Man kann davon ausgehen, dass bei einer systematischen Suche auf Facebook etc. wohl einige dieser Leute mit Bild quasi aus dem Sessel entdeckt worden wären.Abgesehen davon sind sie sicherlich immer noch regelmässig im Umfeld der Matches anzutreffen und mit Spotern auch zu entdecken. Wollte die Basler Staatsanwaltschaft mit der Veröffentlichung ein Präjudiz schaffen?
Die Begründung die ich gelesen habe war aber, die Server seien letztes mal zusammengebrochen und das man dies dieses mal verhindern wollte… Dann kann man aber wohl behaupten, die haben eine lausige Infrastruktur!
Und für mich sind die Staatsanwaltschaften ohnehin ein bisschen dilletantisch, vielfach wird nur schlecht oder gar nicht ermittelt. Echt dämlich finde ich auch Fälle wo es heisst es sei verjährt und wo die dann gar nicht ermitteln, obwohl man präventiv noch einiges verhindern könnte.
Zuerst lässt die STAWA in den Medien verlauten, dass es bei den Verdächtigen um Personen handelt, bei denen es via den Überwachungskamera-Aufnahmen eindeutig zu erkennen ist, dass sie straffällig geworden sind und im Gegenzug veröffentlicht sie dann diese Aufnahmen auf einer Foto-Community Seite. Offensichtlich hat die STAWA BS in Sachen Medienarbeit und WWW Nachholbedarf!
zwei interessante Artikel zum Thema (mit Beispiel der Affäre Bahnhof Kreuzlingen):
BAERISWYL, BRUNO Internet als Fahndungsmittel mit Kollatealschäden, in: Sicherheit & Recht / Sécurité & Droit 2010, Dike, Zurich, S.11-15
SULZER, LINDA / STRASSMANN, JASMIN / ZUBER, ANDREAS Internet als zeitgemässes Fahndungsmittel in: Sicherheit & Recht / Sécurité & Droit 2010, Dike, Zurich, S. 3-10
Hier noch eine Statement Melzls zur Sache, welches auch nicht gerade von herausragender Kompetenz im Umgang mit neuen Medien zeugt:
http://www.clipcook.com/clip/42dcdffb-eb7d-48a6-bb3e-24c0ff18f6cb
“Grundsätzlich ist es für uns ein Bestreben – vielleicht auch etwas unrealisitisch – dass diese Bilder nur auf unseren Website publiziert werden, zumal wir so auch sicherstellen können, dass identifizierte Personen schnell vom Netz genommen werden. Dies ist auch eine datenschützerische Vorgabe.”