Staatskritische Rechtsstaatsromantiker II
Jüngst habe ich Prof. Dr. Frank Meyer zu Unrecht bezichtigt, sich über die Forderung nach transparent geführten Strafverfahren lustig gemacht zu haben. So leid mir meine Blindheit für die Ironie tut, so sehr freut mich die Erkenntnis, dass sie da war.
Zu meiner Ehrenrettung: Immerhin hatte ich seinen Aufsatz ohne jede Ironie zur Lektüre empfohlen und wiederhole es hier: Frank Meyer, Das zulässige Mass beim Zwang – Grenzen zulässigen Verhaltens bei verdeckter Fahndung und Ermittlung, ZStrR 2016 445 ff.