Stadtpolizei Zürich auf Abwegen

Der Tages-Anzeiger berichtet über einen ungewöhnlichen Einsatz der Stadtpolizei Zürich neulich in Istanbul. Istanbul?

Richtig, da war doch am Mittwoch Fussball: Besiktas – FCZ. Und da war auch die Stadtpolizei Zürich mit ihrer Fachgruppe Hooliganismus, angeblich im Rahmen von Amtshilfe an die türkischen Polizeibehörden. Wie die Amtshilfe konkret ausgestaltet war, ist dem Tagi-Beitrag wie folgt zu entnehmen:

Spezialisten der Abteilung Hooliganismus der Stadtpolizei Zürich standen neben und hinter türkischen Grenzbeamten und fotografierten während der Passkontrolle Ausweise von FCZ-Fans mit Digitalkameras. Davon sei etwa die Hälfte der rund 150 in einer Chartermaschine angereisten Anhänger betroffen gewesen, wie verschiedene Fans gegenüber dem TA sagten, deren Pässe aufgenommen wurden und die deshalb anonym bleiben wollen.

Dass die identifizierten Tunichtgute unbehelligt ins Stadion gelassen wurden, begründet zumindest die Frage nach dem Zweck des Einsatzes. Eine ziemlich plausible Erklärung hält der TA-Beitrag auch bereit:

Bei den Inhabern der fotografierten Ausweise handle es sich um Personen, gegen die in der Schweiz polizeiliche Ermittlungen laufen: Sie stehen unter Verdacht, Straftaten wie Körperverletzung, Sachbeschädigungen oder Landfriedensbruch anlässlich von Fussballspielen begangen zu haben. Laut Wirz besitze die Stadtpolizei Film- und Bildmaterial, auf dem die verdächtigten Personen zu erkennen seien. […]. Sonderbarerweise erhielten am Mittwoch alle Zürcher Anhänger Eintritt ins Besiktas-Stadion, also auch jene, welche die Stadtpolizei bereits als gewaltbereit einschätzt, ohne dass ein Urteil vorliegen würde. «Das war Sache der türkischen Ordnungskräfte, nicht unsere», sagt Wirz dazu. Hingegen räumt er ein, dass die verdächtigten Fans dank den Passfotografien jetzt identifiziert seien, was die Ermittlungen voranbringe. Mit andern Worten: Die in Istanbul gewonnenen Daten werden in Zürich weiterverwendet.

Erste Reaktionen einer Hooligan-Verteidigerin sind derart übertrieben, dass sie an nach Santionierung schreiende Berufspflichtverletzung grenzen, die unverzüglich der Anwaltskammer gemeldet werden muss:

Die Polizei reagiert unverhältnismässig und schätzt das Gefahrenpotenzial an Fussballspielen so ein, als wären Fans Terroristen.

Kann denn heute noch ernsthaft in Frage gestellt werden, Fussballfans seien keine Terroristen? Sie sind doch die einzigen die wir haben! Ohne sie würden unsere schönen neuen Anti-Terrormassnahmen ins Leere laufen und das wollen wir nicht. Allein schon dieses dekadente Herumgejohle, dem diese Pseudofans am liebsten ausgerechnet an Wochenenden frönen …