Stationäre Arbeitstherapie
Aus der Einvernahme eines 59er-Patienten, der für ca. CHF 800.00/Tag therapiert wird:
Frage: Was beinhaltete die Arbeitstherapie?
Antwort: Meistens musste ich einen Gummiring auf ein Stauventil aufziehen. Die Therapie fand im Keller statt.
Frage: Welche Werkzeuge benötigten Sie für diese Arbeit?
Antwort: Gar keine.
Frage: Hatten Sie dort Zugang zu Werkzeugen?
Antwort: Nein. Es war alles unter Verschluss.
Dem Beschuldigten wird übrigens Sachbeschädigung vorgeworfen.
Was ist ein 59er-Patient? Link?
Art. 59 StGB
Da die therapeutische Massnahme ja nicht die zugrunde liegende “schwere” psychische Störung beseitigen, sondern nur das Risiko weiterer Delikte senken muss, kann man irgendwie alles machen.
Ein paar Auszüge aus dem – falls überhaupt schon erstellten – Vollzugsplan wären diesbezüglich auch interessant …