Staubsauger in Tiefgarage sich selber überlassen

Bis vor Bundesgericht musste ein Beschuldigter gehen, weil er einen alten Staubsauger in der Tiefgarage der Migros kurz deponiert hatte. Seine Nichtigkeitsbeschwerde hiess der Kassationshof in Fünferbesetzung nach zwei Sitzungen gut (BGE 6S.289/2004).