Steueramtshilfe nach DBA CH-FR
Das Bundesgericht publiziert einen Entscheid über die Amtshilfe nach Art. 28 DBA CH-FR in der Fassung des Zusatzabkommens vom 27. August 2009 zum DBA CH-FR (AS 2010 5683; BGE 2C_411/2016 vom 13.02.2017, Publikation in der AS vorgesehen).
Die zu prüfende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung war folgende:
Die ESTV nennt als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung die Frage, ob sich im Rahmen einer ausländischen Finanzkontrolle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Gewinnverteilung und Festsetzung der Verrechnungspreise einer Konzerngruppe Informationen zur Besteuerung und zur Erfolgsrechnung einer in der Schweiz domizilierten und zum entsprechenden Konzern gehörenden Gesellschaft als voraussichtlich erheblich und damit als unter das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen fallend erweisen (E. 1.4).
Mit der Bejahung der Frage war die Gutheissung der Beschwerde der Steuerverwaltung präjudiziert.