StGB als Rechtsgrundlage für Subventionen

Liebe Experten, liebe alle, ich lade sie hiermit feierlich ein, auf dieser Plattform, die ja eigentlich auch ein langfristiges Projekt ist, über Radikalisierung und Extremismus zu diskutieren. Ich werde nämlich nach der am Sonntag in Kraft getretenen neuen Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus (SR 311.039.5 bzw. hier via Jusletter) Finanzhilfen beantragen und bis zu 5 Prozent an die Experten ausschütten. Bitte beachten sie, dass ihre Diskussionsbeiträge nicht radikal oder extrem, dafür umso nachhaltiger sein sollten, sonst werde ich am Ende noch wegen Subventionsbetrugs verfolgt (Art. 37 ff. SuG).

Gesetzliche Grundlage für die Verordnung ist übrigens Art. 386 Abs. 4 StGB, der da lautet:

Der Bundesrat regelt Inhalt, Ziele und Art der Präventionsmassnahmen.

Die neue Verordnung schreit förmlich nach radikalen Äusserungen, aber ich will mein Subventionsgesuch nicht gefährden, bevor ich es gestellt habe.