Stimmrechtslose Rentner
Die Basler Zeitung berichtet über eine Weisung des Polizeidirektors des Kantons Basel-Stadt Jörg Schild (s. auch meine früheren Beiträge hier oder hier). Darin rät Schild den Leitern von Altersheimen, das Stimmmaterial von Personen, die «aus Ihrer Sicht eindeutig nicht mehr zur Stimmabgabe fähig sind», zurückzubehalten und an die zuständigen Instanzen zurückzuschicken. Ca. 500 Couverts gelangen so an den Kanton zurück.
Hintergrund ist ein Missbrauchsfall aus dem Jahr 1995. Die “Methode Schild”: Rechte können missbraucht werden: schaffen wir sie ab!
Das Thema wurde auch von “10 vor 10” aufgenommen. Ein Heimleiter wies dabei darauf hin, dass man zwei schlechte Lösungen habe: Abstimmungsunterlagen wegnehmen oder überlassen und Missbräuche in Kauf nehmen (soll schon vorgekommen sein). Ich bin aber der Meinung: wer mündig ist, darf auch abstimmen und wählen. Punkt.