Stockbohnenblöder Freispruch

Kurz vor Weihnachten berichtete die NZZ über den Freispruch einer Philosophiestudentin, die wegen Landfriedensbruchs und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vor Gericht stand. Sie war mit blutender Hand in der Nähe einer Demonstration in Zürich festgenommen worden, bei der es zu schweren Ausschreitungen gekommen war. In ihrer Tasche fand die Polizei eine Wollmütze und ein Schal. Aussagen machte sie trotz dreier Tage in Untersuchungshaft keine.

Vor Gericht machte sie geltend, zufällig in die Demo geraten und dabei verletzt worden zu sein. Der Richter glaubte ihr und sprach sie frei, gab ihr aber – immer gemäss NZZ – folgende Lehren auf den Weg:

Ihre Darstellung, dass sie ungeschützt den Knallkörper mit der Hand habe aufnehmen wollen, anstatt zu flüchten oder ihn wegzutreten, sei wenig überzeugend. Und dass sie grundlos die Aussage verweigert habe, mache sie verdächtig. Er nannte es sogar ein «stockbohnenblödes Verhalten». Er habe aber im Prozess den Eindruck erhalten, dass sie ihn nicht angelogen habe (Hervorhebungen durch mich).

Gut, er glaubte ihr natürlich nicht. Freigesprochen hat er sie aber trotzdem.  Wieso eigentlich? Egal, so stockbohnenblöd wie der Richter war die Studentin jedenfalls nicht.