StPO-Revision: Schlussabstimmung
Heute werden die Räte diesem Schlussabstimmungstext zustimmen und damit die StPO-Revision einstweilen abschliessen. Ohne jetzt auf einzelne Änderungen einzugehen, darf man wohl feststellen, dass die Erwartungen der Praktiker auf allen Seiten grösstenteils nicht erfüllt wurden.
Nimmt mich wunder, wie lange es diesmal dauert, bis das Bundesgericht (wahrscheinlich in eigenartiger Zusammensetzung) einen Weg findet, den Art. 222 nStPO so auszulegen, dass nicht nur die inhaftierte Person beschwerdelegitimiert ist, sondern auch diejenige Behörde, die inhaftiert…
Man könnte nun sagen, dass das kaum vorstellbar ist, einen nagelneuen Gesetzestext so dermassen abwegig zu interpretieren. Aber wenn wir ehrlich sind, war es schon damals kaum vorstellbar.
Und wahrscheinlich wird der Umstand, dass jetzt im Gesetz „einzig“ steht, dazu führen, dass man andernorts Ausnahmen zum klaren Wortlaut schaffen wird, weil andernorts im Gesetz ja das Wort „einzig“ fehlt… Man darf gespannt sein.
Die NZZ titelte: „Parlament: Die Anwaltslobby setzt sich durch“…
HAHAHA
Bei der Siegelung (248a) musste ich lachen. 10 Tage nicht-erstreckbare Frist, ansonsten Rückzug. 30 Tage bis zur Verhandlung und endgültigem Entscheid (bspw. bei x-Datenträgern, wobei man die idealerweise als siegelnde Person noch sichten sollte). Da hätten sie die Sache lieber gleich abgeschafft. Wäre ehrlicher gewesen.
Stimme Ihnen zu. Als Folge werden dann die ZMs einfach nur noch die erste Seite des Gesuchs und die letzte Seite des Gesuchs durchlesen und stets freigeben, oder aber ihr Bundesgericht wird fordern das der Betroffene innert Minuten und nicht Stunden die Siegelungsgründe bekanntgeben muss, allenfalls das ZM überhaupt nicht eintritt. Nach meiner Erfahrung wird es wohl eine Mischung aus BEIDEN sein.
Jemand irgendwo gelesen, auf wann die revidierten Bestimmungen (nach Ablauf Referendumsfrist) voraussichtlich in Kraft gesetzt werden sollen?