Strafbare Medienberichterstattung?

Das Bundesgericht korrigiert einen doch eher befremdlichen Zensurversuch der neuenburgischen Justiz (BGE 6B_601/2020 vom 06.01.2021, Publikation in der AS vorgesehen). Diese hatte einem Journalisten unter Androhung von Art. 292 StGB verboten, in seiner Berichterstattung eine öffentlich bereits bekannte Tatsache zu erwähnen, welche möglicherweise persönlichkeitsrechtlich relevant war. Ausgestanden ist die Sache freilich noch nicht. Das Kantonsgericht NE muss den Fall neu beurteilen.

Habe ich etwas übersehen oder interessieren sich die Medien wirklich nicht für den Fall?