Strafbarer Erwerb und Besitz von 10 Cannabis?
In einem neuen Grundsatzentscheid (BGE 6B_911/2021 vom 19.06.2023) schliesst das Bundesgericht die Sicherungseinziehung einer geringen Menge Cannabis (max. 10g) aus, denn Erwerb und Besitz von geringfügigen Mengen von Cannabis zum Eigenkonsum sind legal:
Anders als in der Lehre teilweise vertreten wird, sind der Besitz einer geringfügigen Menge Cannabis zwecks Eigenkonsums sowie die hierfür notwendigen Vorbereitungshandlungen wie etwa Erwerb oder Einfuhr (im geringfügigen Bereich) somit nicht verboten. Ist die Konsumvorbereitungshandlung aber rechtmässig, begeht die betroffene Person keine Anlasstat im Sinne von Art. 69 Abs. 1 StGB (E. 2.6.1).
Wer es kurz und präzis mag, kann sich auf die Medienmitteilung beschränken.
Sind somit nun auch Vermögensdelikte bezüglich Cannabis möglich?
Wenn eine Person beispielsweise 5 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzt und eine andere Person unter Androhung von Schlägen fordert, diese ihm zwecks Eigenkonsum zu übergeben, hätte man einen Raub?!