Strafbefehl gegen Unbekannt (PCN yyy)

Nach einem neuen Grundsatzentscheid des Bundesgerichts ist es möglich, Strafbefehle gegen namentlich unbekannte Personen auszustellen (BGE 6B_1348/2021 vom 27.09.2022, Publikation in der AS vorgesehen; vgl. auch die Medienmitteilung zu diesem Entscheid). Die Person, welche bei ihrer Anhaltung wegen Hausfriedensbruchs ihre Identität nicht nannte und stattdessen einen Aliasnamen angegeben habe, sei aufgrund einer Personenbeschreibung sowie der Nummer ihres erkennungsdienstlichen Profils eindeutig identifizierbar ( “Inconnu[e] xxx, alias B., de sexe féminin, de type caucasien, cheveux bruns, yeux foncés, numéro de profil signalétique: PCN yyy, sans domicile connu”).

Das Bundesgericht setzt sich (einmal mehr) mit der Frage auseinander, ob die Mitwirkung bei der Identifizierung der eigenen Person gestützt auf “nemo tenetur” verweigert werden darf. Es verneint die Frage.

Der Strafbefehl ist gemäss Bundesgericht gültig, solange die beschuldigte Person eindeutig identifizierbar ist, was hier der Fall sei. Umgekehrt war dann aber auch die Einsprache der unbekannten, aber angeblich eindeutig identifizierbaren Person, gültig. Das Einspracheverfahren wird daher weiterzuführen sein.

Das Bundesgericht befürchtete tatsächlich, Straftäter könnten sich der Strafverfolgung durch Verweigerung der Mitwirkung bei der Feststellung ihrer Identität entziehen. Hätte es einen Schritt weitergedacht, wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass ein allfälliges Urteil gegen Unbekannt dann auch zu vollstrecken und im Strafregister zu erfassen wäre. Vermutlich geht das Bundesgericht aber davon aus, dass die Person im Verlauf des Verfahrens doch noch identifiziert werden wird.

Auch der Anwalt der Unbekannten führte übrigens Beschwerde. Ihm auferlegte die Vorinstanz nämlich die Kosten. Das Bundesgericht auferlegt seine Kosten trotz Aufhebung des angefochtenen Urteils im Umfang von CHF 1,000.00 dem Anwalt und seiner Klientin unter solidarischer Haftbarkeit. Dafür muss der Kanton VD beiden je CHF 1,000.00 als Entschädigung bezahlen.

Was mich brennend interessieren würde sind die Fragen, die sich im Zusammenhang mit diesem “profil signalétique: PCN yyy” stellen.