Strafbehördenorganisationsgesetz StBOG

Der Bundesrat hat den Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz StBOG) in die Vernehmlassung geschickt.

Eine Kurzübersicht kann der Medienmitteilung des EJPD entnommen werden. Diese erklärt, dass die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beim Bundesrat liegt, was die sachlich einzig richtige Lösung ist. Die Bundesanwaltschaft wird nicht nur dadurch aufgewertet, sondern auch durch die Abschaffung des Eidg. Untersuchungsrichteramts. Nach dem Vorentwurf führt die Bundesanwaltschaft das Vorverfahren von Anfang bis zum Schluss und erhebt anschliessend die Anklage. Für die Genehmigung der Zwangsmassnahmen sind die kantonalen Gerichte am Sitz der Bundesanwaltschaft oder ihrer Zweigstellen zuständig. Gegen deren Entscheide kann Beschwerde beim Bundesstrafgericht geführt werden. Weiter sieht der Entwurf vor, dass das Bundesgericht Berufungsgericht gegen erstinstanzliche Sachrichterentscheide des Bundesstrafgerichts werden soll. Damit hätten wir dann auch im Bundesstrafprozess ein ordentliches Rechtsmittel, das bisher fehlt.

Wer das alles genauer wissen will, kann den Vorentwurf und den Erläuternden Bericht herunterladen.