Strafrecht als Fortführung der Politik mit anderen Mitteln

Vielleicht konnte sich ein SP-Parlamentarier aus dem Kanton Bern einfach nicht damit abfinden, nur in den Niederungen des kantonalen Rechts legiferieren zu dürfen. Anders kann ich mir jedenfalls kaum erklären, dass er sich dazu hergab, Strafanzeige gegen einen Geschäftsführer einzureichen, in dessen Verkaufslokal das “Killergame” Stranglehold zum Verkauf angeboten wurde (Art. 135 StGB). Dabei soll es dem Politiker nicht um die Bestrafung des Geschäftsführers gegangen sein. Es sollte bloss belegt werdeen, dass die genannte bundesrechtliche Strafnorm zu wenig griffig sei.

Gemäss Tages-Anzeiger wurde der Geschäftsführer erstinstanzlich von Schuld und Strafe freigesprochen, weil das Videogame die Menschenwürde nicht verletze. Damit kriegt der Politiker genau das, was er wollte. Der instrumentalisierte Geschäftsführer kriegt ausser dem Freispruch gar nichts. Zu Recht. Es ist eine vornehme Bürgerpflicht, sich unnötigen Strafverfahren aussetzen zu müssen. Freispruch ist Lohn genug.