Strafrecht ohne Recht?

Die Abschiedsvorlesung von Prof. Dr. Peter Albrecht vom 30. Mai 2013 ist leicht überarbeitet in ZStrR 131 (2013)  Band 4, 385 ff. erschienen. Ihre Ausgangsthese:

Die Durchführung von Strafverfahren wird durch ein zunehmendes Desinteresse am Recht geprägt. Im Fokus steht heute primär die Verwirklichung (kriminal)politischer Ziele, während die Rechtsidee in den Hintergrund verschwindet.

“Desinteresse am Recht” trifft den Nagel auf den Kopf. Wem die These zu zugespitzt ist, der lese den Beitrag und denke kurz darüber nach.