Strafrechtsprofessor(en) wollen Strafverfahren gegen UBS-Organe

Gemäss NZZ am Sonntag erkennen ein paar Strafrechtsprofessoren Verdachtsmomente gegen ehemalige und aktuelle Organe der UBS AG. Grundlage ist der EBK-Bericht, der auf ungetreue Geschäftsbesorgung hindeuten könne. Der Vergleich mit den Swissair-Freisprüchen wird abgelehnt:

Die Swissair ist unternehmerisch gescheitert – das ist nicht strafbar. Wenn eine Firmenleitung hingegen pflichtwidrige Risiken eingeht, ist das sehr wohl strafbar.»

Zumindest eine der möglicherweise zuständigen Staatsanwaltschaften sieht das anders:

Es gibt keinen hinreichenden Anfangsverdacht für strafbare Handlungen, weshalb die Staatsanwaltschaft zurzeit kein Verfahren eröffnet»,

Wer einen hinreichenden Anfangsverdacht sieht, der soll doch einfach Strafanzeige erstatten, anstatt in den Medien seine möglicherweise ja nicht unzutreffenden Weisheiten zu verbreiten. Dass die Staatsanwaltschaft von sich aus Ermittlungen aufnehmen soll, halte ich für vollkommen verfehlt. Es ist nicht ihre Aufgabe, die Medien nach möglicherweise strafbaren Verhaltensweisen zu überwachen und dann loszuschlagen, wo sich niemand im strafrechtlichen Sinn als Geschädigter in einem endlosen Verfahren wiederfinden will.