Strafverfahren gegen 10 Polizeibeamte?

Das Bundesgericht hebt mit Urteil vom 11. Mai 2005 (1P.720/2004) einen Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen auf, kein Strafverfahren gegen 10 Polizeibeamte zu eröffnen.

Der Beschwerdeführer hatte Strafanzeige wegen Tätlichkeiten, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Tierquälerei erstattet. Anlass zu dieser Anzeige war eine Polizeiaktion, in welcher der Beschwerdeführer – seinerseits wegen Drohung angezeigt – verhaftet und sein Haus auf Waffen durchsucht wurde. Dabei soll vorab sein Hund betäubt worden sein.

Ob der Entscheid des Bundesgerichts zu einer Eröffnung des Strafverfahrens gegen die Polizeibeamten führen wird, bleibt offen. Die Beschwerde wurde gutgeheissen, weil der Beschwerdeführer im Verfahren vor der Anklagekammer in seinem rechtlichen Gehör verletzt wurde. Die übrigen Rügen des Beschwerdeführers hat das Bundesgericht nicht mehr prüfen müssen.