Strafverfahren gegen 9-Jähriges Verkehrsopfer

Das Magazin “10 vor 10” berichtet heute über ein Strafverfahren gegen ein Mädchen, das auf einem Fussgängerstreifen von einem Auto erfasst und verletzt wurde. Das Verfahren gegen den Fahrzeuglenker wurde eingestellt. Das damals 7-jährige Mädchen wird sich wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln (Art 90 Ziff. 1 SVG) vor Jugendgericht verantworten müssen. Zum Verhängnis wurde dem Mädchen offenbar die von einem Polizisten durchgeführte Befragung als Opfer. Diese fand kurz nach dem Unfall im Spital statt. Das Video sehen sie hier (RealPlayer).

Kein Wunder, dass die Jugendstrafstatistiken nach oben schnellen. Zum Thema Jugendstrafrecht und “Jugendanwälte” fallen mir zwei Anrufe aus den letzten paar Tagen ein:

  1. Eine Mutter ruft an und erzählt, ihr Sohn sei in ein Jugendstrafverfahren verwickelt und sie gewinne langsam den Eindruck, dass der Jugendanwalt die Interessen des Sohnes gar nicht richtig vertrete.
  2. Ein Jugendanwalt ruft an und will den Verteidiger davon überzeugen, nicht an der Befragung seines 13-jährigen Klienten teilzunehmen, weil dies ein falsches erzieherisches Signal sei.