Strafverfahren “gegen Atomkraftwerke”
Gemäss NZZonline haben die Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau und Solothurn Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft im Zusammenhang mit der Aktivierung von Stilllegungs- und Entsorgungsfonds eröffnet. Die Bundesanwaltschaft hatte die politisch heisse Kartoffel an diese beiden Kantone abgeschoben. Strafrechtlich ist die Sache wohl weniger heiss. Interessant ist allerdings, wieso gegen UT eröffnet wurde. Meines Wissens ist ja gesetzlich klar geregelt, wer für die Bilanz zivilrechtlich verantwortlich ist. Das ist zwar nicht mit strafrechtlicher Verantwortlichkeit gleichzusetzen, wohl aber Voraussetzung dafür. Liegt sachlich ein strafrechtlicher Anfangsverdacht vor (was ich bezweifle), richtet er sich ja zweifellos gegen die zivilrechlich verantwortlichen Personen, die bestens bekannt sind. Es gibt also keinen sachlichen Grund, gegen UT zu untersuchen. Vorteile hat das aber allemal: keine Beschuldigten heisst auch keine lästigen Verteidiger und damit auch keine Parteirechte und v.a. keine Entschädigungen bei Einstellung des Verfahrens, das jetzt schon sicher ist.