Strafverfahren gegen Minderjährige, Polizisten, etc.

Durch Feinstaub und Nebel drangen u.a. die nachfolgenden Meldungen auf meinen Davoser.

Game over: Der Grossangriff gegen minderjährige „Raubkopierer“ ist am Freitag mit der Einreichung erster Strafanzeigen gestartet worden (s. dazu meine früheren Beiträge, zuletzt hier). Die Presse steht dem Treiben von IFPI erstaulich unkritisch gegenüber und stellt im Gegenteil auffallend grosszügig Platz im redaktionellen Teil zur Verfügung (vgl. zB Berner Zeitung). Wie macht IFPI das bloss?

Eldar S.: Gemäss NZZ sind im Fall „Eldar S.“ lauter Freisprüche erfolgt. Es war zwar erwiesen, dass ein Polizist den an ein Geländer gefesselten Eldar S. geschlagen hat. Die Schläge seien aber „unspektakulär mit höchstens geringfügigen Folgen“ gewesen. Die freigesprochenen Polizisten kriegen je CHF 3,000.00 Genugtuung. Eldar S. wurde zufolge Putativnotwehr freigesprochen, allerdings ohne Genugtuung. Die NZZ scheint sich über das Urteil zu wundern. Wieso eigentlich? (vgl. etwa meinen Beitrag hier).

PPal: Die Solothurner Zeitung berichtet wieder über das PPal-Verfahren (vgl. meinen früheren Beitrag). Dass ich auch zitiert werde, freut mich so sehr, dass es mir völlig egal ist, dass das Zitat nicht stimmt. Viel interessanter ist jedenfalls, dass gegen den zuständigen Staatsanwalt Strafanzeige wegen Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) eingereicht wurde, dass das Verfahren eingestellt wurde und dass dagegen eine Beschwerde hängig ist.

BWIS II: Erfreulicherweise geht die Diskussion um BWIS II weiter (vgl. meine füheren Beiträge, zuletzt hier). In der SonntagsZeitung (Artikel kostenpflichtig) erhält die Vorlage einen unverdächtigen Kritiker: „Es besteht die Gefahr, dass man ziellos harmlose Personen bespitzelt.“