Strafverfahren oder Rechtshilfeverfahren?
Führt die eine Staatsanwaltschaft gleichzeitig ein Strafverfahren in Bezug auf Vortaten in der Schweiz und ein Rechtshilfeverfahren zugunsten eines ausländischen Geldwäschereiverfahrens, kann eine ausländische Partei des inländischen Strafverfahrens u.U. Akteneinsicht erhalten, bevor das Rechtshilfeverfahren abgeschlossen ist. Es ist daher etwa bei strittiger Parteistellung oder Akteneinsicht zu klären, ob Strafprozessrecht oder Rechtshilferecht gilt, zumal sich die Rechtsmittel inklusive der Beschwerde an das Bundesgericht danach richten.
In einem neuen Grundsatzentscheid schafft das Bundesgericht Klarheit und bestimmt, dass in einem solchen Fall die Beschwerde in Strafsachen und damit auch die Beschwerdefrist von 30 Tagen (und die Gerichtsferien) zur Anwendung kommen (BGE 1B_350/2020 vom 28.05.2021, Publikation in der AS vorgesehen).