Strafverfolgung im Kanton Solothurn nicht akut gefährdet
Die Justizkommission des Solothurnischen Kantonsrats hat eine Medienmitteilung “Organisationsüberprüfung der Staatsanwaltschaft” publiziert. Das Wichtigste vorweg: Die Staatsanwaltschaft funktioniert “recht gut” und es liegen keine Befunde vor,
die darauf hinweisen würden, dass durch die Faktoren Strategie, Struktur, Potenzial oder Kultur der Staatsanwaltschaft die Durchführung der Strafverfolgung im Kanton Solothurn akut gefährdet wäre.
Würde man nun davon ausgehen, dass die Medienmitteilung in erster Linie “politisch korrekt” verfasst ist, könnte man mit etwas bösem Willen aus folgenden Passagen ein veritables Führungsproblem herauslesen:
In dieser Lage hat die Führungsspitze situationsbedingt einen eher autoritären, zentralistischen und regulatorischen Führungsansatz gewählt, der die Staatsanwaltschaft heute prägt. Die besondere Situation habe für den Übergang einen spezifischen Führungsstil gerechtfertigt. Obwohl – oder gerade weil – die Staatsanwaltschaft auch heute noch im Aufbau ist und immer noch eine „Baustelle“ darstelle, sei jetzt der Zeitpunkt gekommen, eine Konsolidierung vorzunehmen und die Staatsanwaltschaft in organisatorischer, betrieblicher und kultureller Hinsicht zu optimieren.
Hinsichtlich des Potenzials wird festgestellt, dass einerseits die personellen Ressourcen zu knapp bemessen seien und dass gleichzeitig das fachliche Potenzial suboptimal sei, einerseits wegen der ungenügenden Ausbildung und Erfahrung der Untersuchungsbeamten, andererseits wegen des weitgehenden Fehlens einer adäquaten Führungsausbildung bei den Leitungsfunktionen.
Ein wesentliches Optimierungspotenzial liege schliesslich im Bereich der Kultur: Die Aufgaben- und Rollenverteilung zwischen dem Oberstaatsanwalt und seiner Stellvertreterin wird als suboptimal bezeichnet. Zudem sei – nachdem die Übergangsphase einen situativ besonderen Führungsstil gerechtfertigt habe – ein Wandel von Kultur und Führungsstil angezeigt, welcher mit dem Projekt „Stawa Flow“ auch schon teilweise eingeleitet worden ist.
Ach ja, ein erster Beschluss, der einem oft anzutreffenden politischen Reflex zu entsprechen scheint, wurde auch bereits gefasst: eine zusätzliche Staatsanwaltsstelle.
Damit ist expertokratisch nur das bestätigt, was seit 2 Jahren allgemein bekannt ist: Dass alles über den Schreibtisch des Oberstaatsanwalts geht. Und damit wäre eigentlich das Aufsichtsorgan gefragt gewesen – seis das fachliche oder das adminstrative. Aber diese haben sich wohl nicht einigen können, wer zuständig ist.
Im Übrigen wäre auch einmal zu fragen, weshalb den der angesprochene Expertenbericht der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Eigentlich müsste da ja eine Güterabwägung vorgenommen werden. Das war aber zumindest in der Justizkommission nicht der Fall, es wurde einfach ¨über die Geheimhaltung abgestimmt.
Wir haben ja das Öffentlichkeitsprinzip und das Informations- und Datenschutzgesetz InfoDG. Wer den Bericht einsehen will, muss dies wohl förmlich beantragen. Dass der Antrag abgewiesen werden könnte, kann ich mir nicht vorstellen.