Strafverteidigung im Dezember
Kaum hat der Dezember begonnen, scheinen die Gerichte wie jedes Jahr darum bemüht zu sein, ihre Geschäftskontrolle noch rasch ein wenig aufzubessern. Jedenfalls werden plötzlich serienweise Entscheide eröffnet, die teilweise monatelang ohne erkennbaren Grund liegen geblieben waren.
Böse Zungen behaupten, das liege nicht an der Geschäftskontrolle, sondern an den Rechtsmittelfristen, deren Ende auf diese Weise in die Feiertage gelegt werden kann (im Strafrecht gibt es ja wegen der herausragenden Bedeutung der Materie und der ausschliesslich im Interesse der Beschuldigten liegenden Dringlichkeit keine geschlossenen Zeiten oder Gerichtsferien). Aber wahrscheinlich ist es einfach Zufall. Zufall ist sicher auch, dass die sonst ungefähr im Durchschnitt liegende (tiefe) Erfolgsquote der Verteidigung im Dezember gegen Null tendiert.
Andererseits muss man dankbar sein und ist es auch, dass die Zahl der Hauptverhandlungen im Dezember nur unwesentlich über dem Durchschnitt der Vormonate liegt. Tröstlich ist auch, dass zwischen 22. Dezember und 3. Januar praktisch keine Haftanträge gestellt werden. Aber auch das wird Zufall sein.
Sehr gute und träfe Analyse.
Ich weiss es sehr zu schätzen, dass es wenigstens noch eine Instanz gibt, die sich zum Thema Strafprozess unabhängig, d.h. ohne Interessenbindung äussern kann – und dies auch wirklich tut.
Dem kann ich mich nur anschliessen. Ein grosses Lob an Herrn Konrad Jeker für die wirklich gelebte Presse- (was dieser Blog ist) und Meinungsfreiheit.
Gegenprobe: Stichtag für Geschäftskontrollen beispielsweise auf Ende Februar verlegen.
Dieser Antwort schliesse ich mich an. Ich votiere dafür schon lange. Die statistischen Erfassungen der Quoten scheint mir sowieso ein zu mechanisches Bild der Gerichtstätigkeiten abzugeben, dies um hier auch einmal etwas Methodenschelte zu begehen.
Es lebe der januar! Dann haben sich alle wieder beruhigt.