Strafverteidigung per Internet

In einem Fall, der zur Zeit vor dem Geschworenengericht Zürich verhandelt wird (s. den heutigen Beitrag der NZZ) geht ein Strafverteidiger neue Wege, die etwa in Deutschland oder den USA schon länger praktiziert werden: Publikation von Material in laufenden Verfahren im Internet.

Die Darstellung des Verteidigers ist eine Art rollendes Plädoyer, das offenbar Zweifel am Beweisergebnis wecken will:

Anlässlich des heutigen Prozesstages wurden zwei Zeugen zum äusseren Ablauf des Tatgeschehens befragt. Es zeigte sich, dass die Aussagen beider Zeugen zum Tatablauf teilweise im augenfälligen Widerspruch zu deren eigenen, im Verlauf des Untersuchungsverfahrens gemachten Aussagen und/oder zu den übrigen Untersuchungsergebnissen standen. Ähnliche Widersprüche ergaben sich auch aus den Aussagen von Raffaele Pepe anlässlich des gestrigen, ersten Verhandlungstages. Und: Wie gestern, konnten auch heute nicht alle Widersprüche ausgeräumt werden.

Cui bono?