Strafwütige Schweiz

Das Bundesamt für Statistik hat seine Strafurteilsstatistik für das Jahr 2006 publiziert. Die Zahlen weichen nicht wesentlich von den Vorjahren ab, sind aber doch immer wieder überraschend. Hier ein kleiner Ausschnitt:

Verurteilungen Insgesamt

97’911

Gesetze

 

Strassenverkehrsgesetz (SVG)

54%

Strafgesetzbuch (StGB)

31%

Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Ausländer (ANAG)

11%

Betäubungsmittelgesetz (BetmG)

12%

Hauptsanktion

 

Busse als Hauptstrafe

38%

bedingte Freiheitsstrafe

46%

unbedingte Freiheitsstrafe

15%

Massnahme

1%

Die Statistik ist mit Vorsicht zu geniessen, was ein Blick auf den Kommentar zeigt. Wichtig zu wissen ist, dass die Zahlen den Eintragungen im Strafregister (vgl. dazu Art. 366 StGB, i.K. seit 01.01.2007) entnommen sind, womit sehr viele “Bagatelldelikte” gar nicht enthalten sind. Der Kommentar zeugt übrigens nicht gerade von besonderem Sachverstand:

Nicht bei allen begangenen Straftaten ergeht ein Urteil und nicht alle Verurteilungen werden in das Strafregister eingetragen. Damit eine Straftat gerichtlich beurteilt werden kann, muss sie im Vorfeld bei oder von der Polizei angezeigt worden sein, ein Tatverdächtiger muss identifiziert und gegen diesen ein Strafverfahren eröffnet worden sein. Dies geschieht in vielen Fällen nicht. Viele Straftaten werden gar nicht erst angezeigt oder die Anzeige ergeht gegen ‚unbekannt’.

Es handelt sich ja eben um eine Statistik über die Strafurteile und nicht über die Straftaten. Immer wichtiger wird zudem die Tatsache, dass in einzelnen Kantonen (und bald in der ganzen Schweiz) Straftaten nur noch in seltenen Ausnahmefällen gerichtlich beurteilt werden. Die Schweiz überlässt es je länger je mehr den Staatsanwälten, gleich selbst zu strafen. Es lebe die Inquisition!