SVR – Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter
Eben bin ich über die SVR-Homepage (Die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter) gestolpert. Ich war derart beeindruckt, dass ich mich gefragt habe, ob da eigentlich auch ein einfacher Anwalt Mitglied werden kann. Die Statuten erteilen in Art. 3 leider eine klare Absage:
Mitglied der Vereinigung können Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter werden, und zwar sowohl während ihrer aktiven Berufstätigkeit als auch im Ruhestand.
Das macht angesichts des Zwecks natürlich Sinn, zumal der erste Zweck gemäss Statuten in der
Wahrung und Förderung der verfassungsmässigen und persönlichen Unabhängigkeit des Richterstandes
liegt. Verfassungsmässige und persönliche Unabhängigkeit? Na egal, ins Grübeln gekommen bin ich fast noch mehr über die Tatsache, dass Staatsanwälte aufgenommen werden können, die ja im Hauptverfahren vor dem Richter immerhin als Partei auftreten. Oder beschränken sich die Staatsanwälte auf den dritten statutarischen Zweck der “Pflege freundschaftlicher Beziehungen”?