Tätigkeitsverbot

Das Kantonsgericht FR muss sich ein drittes Mal mit derselben Berufung auseinandersetzen, nachdem das Bundesgericht zum zweiten Mal kassieren musste (BGer 6B_151/2022 vom 10.11.2022).

Diesmal hat es dem Beschwerdeführer ein Tätigkeitsverbot (Art. 67 StGB) auferlegt, obwohl ihm ein Gutachten eine gute Legalprognose ausgestellt hat. Das Gutachten hat das Kantonsgericht erstaunlicherweise gar nicht erst erwähnt. Das ist deshalb erstaunlich, weil es bestimmt triftige Argumente für ein Abweichen gegeben hätte, wenn man es denn gesehen hätte.