Tätigkeitsverbot
Das Kantonsgericht FR muss sich ein drittes Mal mit derselben Berufung auseinandersetzen, nachdem das Bundesgericht zum zweiten Mal kassieren musste (BGer 6B_151/2022 vom 10.11.2022).
Diesmal hat es dem Beschwerdeführer ein Tätigkeitsverbot (Art. 67 StGB) auferlegt, obwohl ihm ein Gutachten eine gute Legalprognose ausgestellt hat. Das Gutachten hat das Kantonsgericht erstaunlicherweise gar nicht erst erwähnt. Das ist deshalb erstaunlich, weil es bestimmt triftige Argumente für ein Abweichen gegeben hätte, wenn man es denn gesehen hätte.
…. wenn man die Argumente hätte sehen wollen(?!). Aber dann wäre es vermutlich schwierig geworden, die Urteilsbegründung stringent erscheinen zu lassen.