Strafbare Verletzung von Mitwirkungspflichten?
Nach Art. 8 AsylG sind Asylsuchende verpflichtet, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Diese Pflicht ist allerdings nicht strafbewehrt (Art.
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Nach Art. 8 AsylG sind Asylsuchende verpflichtet, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Diese Pflicht ist allerdings nicht strafbewehrt (Art.
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