Zur üblichen Pauschalentschädigung vor Bundesgericht
Einem neuen Urteil des Bundesgerichts ist zu entnehmen, dass die übliche Parteientschädigung (des obsiegenden Beschwerdeführers) pauschal CHF 3,000.00 betrage (BGer
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
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