Richterliches Versehen als Revisionsgrund
Das Bundesgericht korrigiert ein eigenes Urteil im Revisionsverfahren nach Art. 121 BGG (BGer 6F_10/2014 vom 20.05.2014). Nach der zitierten Bestimmung kann
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
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