Rückwirkende Geolokalisierung
Entgegen einem Entscheid des Kantonsgerichts VD war es bereits unter Art. 273 aStPO zulässig, rückwirkend Randdaten zur Geolokalisierung zu erheben
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Entgegen einem Entscheid des Kantonsgerichts VD war es bereits unter Art. 273 aStPO zulässig, rückwirkend Randdaten zur Geolokalisierung zu erheben
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