Der Tod als Abschreibungsgrund
Stirbt ein Beschwerdeführer während des Beschwerdeverfahrens vor Bundesgerichtgericht, ist es vorläufig zu sistieren (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 6 Abs.
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Stirbt ein Beschwerdeführer während des Beschwerdeverfahrens vor Bundesgerichtgericht, ist es vorläufig zu sistieren (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 6 Abs.
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