Rechtliches Gehör auch im Massnahmenrecht
Soll eine jugendstrafrechtliche Massnahme abgeändert werden, muss der Betroffene vorher angehört werden. Es genügt nicht, informelle Gespräche ohne den Betroffenen
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Soll eine jugendstrafrechtliche Massnahme abgeändert werden, muss der Betroffene vorher angehört werden. Es genügt nicht, informelle Gespräche ohne den Betroffenen
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