Churning als ungetreue Geschäftsbesorgung
Unter „Churning“ (Gebührenreiterei; Spesenschinderei) versteht das Bundesgericht unter Berufung auf ein FINMA-Rundschreiben das dem Interesse des Kunden zuwiderlaufende häufige Umschichten
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
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